KG Urgemütlich - Prunksitzung Gewinnspiel

 

Wir verlosen 11 x 2 Karten für unsere Urgemütliche Prunksitzung am 18.02.2023!

 

Was muss ich dafür tun?

Den Facebook/Instagram Beitrag Liken, Teilen und eine Person im Kommentar markieren, welche Ihr mitnehmen wollt sowie diese drei Fragen beantworten:

 

1) Wann wurde die KG Urgemütlich gegründet?

2) Welches Jubiläum feiert die KG Urgemütlich?

3) Wieviele Sitzungen bietet die KG Urgemütlich an?

 

Teilnahmeschluss ist Mittwoch der 15.02.2023

 

Die Gewinner werden über Instagram und Facebook bekanntgegeben.

 

Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel von der KG Urgemütlich ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

 


Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 11.02.2023 bis zum 15.02.2023. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

 


Teilnahme
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Beitrag geliked, geteilt und mit einer markierten Person kommentiert werden. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

 

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

 


Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

 


Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben:
11 x 2 Karten (2 Karten pro Person) für die Urgemütliche Prunksitzung am 18.02.2023.

 

 

 

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben.

 

Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über Facebook/Instagram über den Gewinn informiert.

 

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners an der Abendkasse der Prunksitzung. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

 

Meldet sich der Gewinner nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 2 Tagen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

 


Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

 


Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein.

 

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich der Gewinnspiel App angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

 


Facebook Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

 


Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Gewinnspiel App.

 

Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 


Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

 

Viel Glück und Erfolg wünscht die KG Urgemütlich